Nein zu Gentests an Embryonen

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Nein zu Gentests an Embryonen

Die EVP lehnt die Präimplantationsdiagnostik ab, weil damit menschliches Leben getötet und der erste Schritt zur Selektion gemacht wird.

Im geltenden Fortpflanzungsmedizingesetz ist die Präimplantationsdiagnostik ausdrücklich nicht erlaubt. Bereits bei Inkrafttreten des Gesetzes versuchten liberale Kräfte, dieses Verbot aufzuweichen. Die Kommission Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) folgte damals und bei späteren Anläufen jeweils dem Antrag des damaligen EVP-Nationalrates und heutigen Parteipräsidenten Heiner Studer, keine Gentests an Embryos zu erlauben. Leider stimmte das Parlament später einem Vorstoss von Ständerat Felix Gutzwiller zu, auf den der vorliegende Vorschlag des Bundesrates zurückgeht.
 
Für die EVP ist das Nein zur Präimplantationsdiagnostik ein Ja zum Lebensschutz. „Nicht alles, was der Mensch tun kann, ist ethisch auch zu verantworten“, betont Heiner Studer. Auch wenn sich die PID auf schwere Erbkrankheiten beschränken soll, wird damit letztlich menschliches Leben vernichtet. Eine mögliche genetische Selektion ist zu verhindern. Auch wenn der Bundesrat eine eingeschränkte Öffnung vorschlage, gelte es jede Türöffnung zu verhindern, so Heiner Studer.

 

Mit der Befruchtung von Ei- und Samenzelle wird der Mensch zum Menschen und als Individuum einzigartig. Ab diesem Zeitpunkt ist seine Würde unteilbar und sein Leben verdient unbedingten Schutz. Die PID hingegen entscheidet über Leben und Tod: Sie wählt aus einer Reihe von Embryonen jene aus, die für eine Verpflanzung in die Gebärmutter in Frage kommen und lässt die anderen im Reagenzglas sterben. Diese bewusste Tötung der Embryonen widerspricht einer christlich inspirierten Ethik des Lebens grundsätzlich und ist auch im Fall einer schweren Erbkrankheit nicht gerechtfertigt: Weder Eltern noch Ärzte sind fähig oder befugt, zu entscheiden, mit welchem Gendefekt oder mit welcher Behinderung ein Leben lebenswert oder nicht lebenswert ist.

 

Gemäss Vorlage soll die PID nur Paaren mit schwerer erblicher Belastung offenstehen. Es ist jedoch absehbar, dass der Ruf nach weitergehenden Anwendungen schon bald ertönen wird (PID für unfruchtbare Paare, für fruchtbare Paare im fortgeschrittenen Alter, Selektion von immunkompatiblen Designerbabys zur Therapie eines Geschwisters, Selektion des Geschlechts, schliesslich Selektion aufgrund nicht krankheitsbezogener Merkmale). Wird die PID jetzt in beschränktem Rahmen zugelassen, ist dies der Anfang einer langen Kette von folgenschweren Entscheidungen. Die heutigen Möglichkeiten in Medizin und Forschung haben zu einer Fülle ethischer Fragen geführt, die sich auch durch das ständige Verschieben oder Ausweiten der Grenzen nicht beantworten lassen. Die EVP ist deshalb der Meinung dass die Grenze mit dem heutigen Verbot der PID am richtigen Ort ist.

 

Heute ist – im Gegensatz zur PID – die pränatale Diagnose im Mutterleib (mit je nach Befund und Haltung der Eltern anschliessender Abtreibung) erlaubt. Doch der bessere Schutz des Embryos im Reagenzglas darf nicht dem schlechteren Schutz des Fötus im Mutterleib angepasst werden. Auch das Argument der Befürworter, betroffene Paare würden die PID heute im Ausland durchführen lassen, sticht nicht. Wir haben für unser Land unsere eigene Wertung und Verantwortung wahrzunehmen.


Diese Reform würde eine Änderung der Verfassung bedingen. Sollte die bundesrätliche Linie eine Mehrheit finden, wird sich die EVP hier mit grossem Engagement für ein Nein engagieren.

 

Bern, den 1. Juli 2011/nh