NEIN zur 2. Gotthardröhre!

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NEIN zur 2. Gotthardröhre!

Die Abstimmungsvorlage trägt den Titel ­«Sanierung des Gotthard-Strassentunnels». Die Diskussion dreht sich jedoch nicht um die Sanierung, sondern um den beabsichtigten Bau eines zweiten Strassentunnels am Gotthard. Mit der zweiten Röhre soll während den Sanierungsarbeiten die Verbindung ins Tessin gewährleistet bleiben. Der Bundesrat will mit der Gesetzesvorlage zwar garantieren, dass nach Abschluss der Sanierung die beiden Röhren nur einspurig in je einer Richtung befahren werden sollen. Trotz dieser gesetzlichen Sicherung wird mit dem Bau einer zweiten Röhre eine potenzielle Kapazitätserweiterung geschaffen, auch wenn diese vorerst nicht genutzt werden soll. Damit kollidiert das Bauvorhaben direkt mit dem Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung, der es verbietet, die Verkehrskapazität am Gotthard zu erweitern.

Der Bundesrat kann nicht garantieren, dass nicht zukünftige politische Entscheide eine vierspurige Öffnung der Röhren ermöglichen würden. Den politischen Wetterwechseln hält die Verfassung einen verlässlichen Rahmen entgegen. Mit einem NEIN zur Vorlage kann verhindert werden, dass nicht dereinst der Alpenschutz in der Verfassung durch die Hintertüre ausgehebelt wird. Eine Öffnung beider Tunnels würde zudem die Verlagerungsziele des Güterverkehrs und die milliardenschwerden Investitionen in die NEAT untergraben. Ich lehne einen solchen Kapazitätsausbau auf Vorrat ab. Denn die Erfahrung lehrt uns, dass jeder Ausbau von Strassen neuen Verkehr anziehen wird.

Martin Aeschlimann, Grossrat EVP