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Nein zur Amerikanisierung der Schweizer Verhältnisse

Die EVP Schweiz lehnt die Volksinitiative „für die Volkswahl des Bundesrates“ ab und stimmt den Änderungen des Asylgesetzes zu. So haben es die Delegierten der EVP Schweiz heute Samstag in Lausanne anlässlich der 94. ordentlichen Delegiertenversammlung beschlossen.

Heute Samstag findet in Lausanne die 94. ordentliche Delegiertenversammlung der EVP Schweiz statt. Nach einer besinnlichen Einleitung und den Grussworten der Parti Evangélique Canton de Vaud sowie der Stadt Lausanne stand als Erstes die Initiative „Volkswahl des Bundesrates“ auf dem Programm. Nationalrat Guy Parmelin (SVP, VD) warb für das Begehren seiner Partei. Mit der Initiative könnten die Stimmbürger bei der Bundesratswahl endlich mitbestimmen und die direkte Demokratie werde gestärkt. Der Bundesrat wäre fortan dem Volk direkt verpflichtet und könnte es sich nicht mehr erlauben, Abstimmungsentscheide zu missachten oder Initiativen nicht umzusetzen. So bedeute die Volkswahl eine bessere Kontrolle der Macht. Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) fand hingegen deutliche Worte gegen die Initiative: „Wer in den Bundesrat gewählt werden möchte, müsste einen nationalen Wahlkampf führen. Damit wären alle Nichtmillionäre als Bundesräte schon mal ausgeschlossen. Zweitens wären die amtierenden Bundesrätinnen und Bundesräte im Wahljahr total absorbiert und die Politik regelrecht gelähmt vor den nationalen Wahlen. Drittens schützt die Wahl durch das Parlament vor übermässiger Einflussnahme durch mächtige, finanzstarke Verbände. Die Versuchung, einer der ihren durch ihre Finanzkraft in den Bundesrat zu hieven, wäre viel zu gross.“ In der anschliessenden Diskussion zeigten sich einige Delegierte überzeugt, dass auch das aktuelle Wahlverfahren nicht perfekt sei. Die Wahl nach Amtsalter fördere Abreden und taktische Ränkespiele. Entsprechend offen ist die EVP für Verbesserungen. Ihre Delegierten boten aber nicht Hand zu einer Lösung, welche der „Amerikanisierung“ und dem Populismus Vorschub leistet. Sie folgten dem Antrag ihrer Nationalrätin und fassten mit 79 zu 0 Stimmen einstimmig die Nein-Parole.

 

Anschliessend warb Nationalrätin Marianne Streiff (EVP, BE) für ein Ja zur Änderung des Asylgesetzes. Die Massnahmen seien insgesamt vertretbar. So sei die Dienstverweigerung künftig kein Asylgrund mehr. Das bedeute jedoch nicht, dass diese Menschen vom Asylverfahren ausgeschlossen wären. Sie seien oft von mehreren Asylgründen betroffen und würden deshalb weiterhin Asyl erhalten oder zumindest vorläufig aufgenommen. Es müsse aber verhindert werden, dass die Schweiz generell ein Zielland werde für Deserteure und Dienstverweigerer. Auch mit der Abschaffung der Botschaftsgesuche kann Marianne Streiff leben. Weil die Schweiz mittlerweile das einzige Land war, welche die Möglichkeit von Botschaftsgesuchen bot, sei die Sogwirkung auf die Schweizer Botschaften einfach zu gross geworden. Mit dem humanitären Visa oder den Flüchtlingskontingenten habe die Schweiz zudem Möglichkeiten, Menschen in Gefahr unbürokratisch in die Schweiz zu holen. Die Änderungen des Asylgesetzes seien notwendig, um die Asylverfahren endlich beschleunigen zu können. Dem hielt Nationalrätin Ada Marra (SP, VD) entgegen, das Botschaftsverfahren könne das Schlepperbusiness verhindern und gerade den Hilflosesten unter allen Schutzbedürftigen ein Asylgesuch ermöglichen. Die Kriegsdienstverweigerung sei ein fundamentales Recht und es sei falsch, den Flüchtlingsbegriff diesbezüglich einzuschränken. Schliesslich würden gesonderte Zentren für renitente Asylsuchende zu Willkür und Rechtsungleichheit führen. Die EVP-Delegierten machten es sich nicht einfach. Verschiedentlich wurde betont, dass die Botschaftsgesuche gerade auch verfolgten Christen in vielen Ländern helfen würden. Aus Gründen der Menschlichkeit sei es angebracht, ein Zeichen gegen die steten Verschärfungen des Asylrechtes zu setzen. Nach einer angeregten Diskussion fällte die EVP schliesslich mit 41 zu 25 Stimmen eine relativ knappe Ja-Parole.

 

Bereits am Freitagabend hat der Zentralvorstand der EVP die Sanierungsvarianten für den Gotthardstrassentunnel diskutiert und beschlossen, in der laufenden Vernehmlassung eine Sanierung ohne Bau einer 2. Tunnelröhre zu unterstützen. Trotz Verankerung des einspurigen Verkehrsregimes im Gesetz erachtet die EVP die Gefahr als viel zu gross, dass unter dem Druck der Strassenverbände und der Verkehrsteilnehmenden früher oder später auch die 2. Spur für den Verkehr freigegeben werden müsste. „Niemand baut ein Hallenbad und erklärt der Bevölkerung anschliessend, man dürfe nur die Hälfte benutzen“, legte alt Nationalrat Ruedi Aeschbacher seine Bedenken bildhaft dar. Die Erweiterung des Gotthardtunnels wäre aber eine klare Verletzung des Alpenschutzartikels in der Bundesverfassung.

 

Heute Nachmittag stehen im Salle du Grand Conseil im Palais de Rumine in Lausanne die statutarischen Geschäfte auf dem Programm. EVP-Präsident Heiner Studer wird über das vergangene Jahr Bericht erstatten, Generalsekretär Joel Blunier aus dem Parteileben erzählen und Finanzchef Roman Rutz die Jahresrechnung 2012 vorlegen.

 

Lausanne, den 23. März 2013/nh