NEIN zur Begrenzungsinitiative!

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NEIN zur Begrenzungsinitiative!

Die EVP sagt NEIN zur Begrenzungsinitiative. Anaël Jambers, wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der EVP CH und GGR-Kandidatin in Muri, sagt warum.

Wir können Arbeitsplatz und Aufenthaltsort in der Schweiz und in der EU frei wählen, sofern wir einen Arbeitsvertrag oder ausreichend finanzielle Mittel nachweisen können. Dieses Recht ist im Freizügigkeitsabkommen geregelt und würden wir bei der Annahme der Begrenzungsinitiative aufgeben.

Wir sind auf spezialisierte Arbeitskräfte aus dem EU-Raum angewiesen. Die Personenfreizügigkeit ermöglicht den hiesigen Unternehmen, Fachkräfte ohne bürokratische Hürden aus der EU zu rekrutieren. Wie würde das Schweizer Gesundheitswesen ohne Personal aus dem EU-Raum aussehen? Gerade die Corona-Krise zeigte deutlich auf, auf welche Arbeitnehmenden wir zwingend angewiesen sind.

Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist mit den sechs anderen Abkommen der Bilateralen I in einem Bündel zusammengeschnürt. Sie träten beim Aufkünden eines Abkommens wegen der vertraglich vereinbarten Guillotine-Klausel ausser Kraft.Diese Abkommen regeln u. a. den Zugang zum EU-Binnenmarkt, die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene oder den Abbau von Zöllen und Kontingenten auf Nahrungsmitteln tierischer Herkunft.Mit Annahme der Initiative wäre der EU-Markt für Schweizer Unternehmen nicht mehr ohne Diskriminierung zugänglich, und ein Nachverhandeln der Abkommen brächte wenn überhaupt wohl kaum ein besseres Resultat. Unser Wohlergehen hängt auch vom Verhältnis mit unseren Nachbarn ab. Die Herausforderungen der Personenfreizügigkeit müssen wir mit gezielten Massnahmen angehen.

Pragmatisch, sachlich und lösungsorientiert. Dazu ist eine Kündigung aller Abkommen der Bilateralen I nötig.

Anaël Jambers, Muri-Gümligen