Der Abstimmungsbotschaft ist zu entnehmen, dass keine zwingende Vorgabe zur Offenlegung des Lötschenbachs besteht, solange die Funktionsfähigkeit der alten Bachleitungen durch blosse Unterhaltsmassnahmen noch aufrechterhalten werden kann. Nach Ansicht der EVP kann dies noch Jahre dauern. In der Prioritätenliste des Revitalisierungsprogramms 2016 – 2035 des Kantons Bern kommt der Lötschenbach nicht vor, und auch das wirtschaftliche Kosten/Nutzen-Verhältnis ist als mittel bis gering bezeichnet. Dazu kommt, dass dem Lötschenbach künstlich Wasser zugeführt werden müsste, um ein Fischsterben, wie es im Dezember 2017 vorkam, zukünftig zu verhindern.
Geprüft werden müsste, ob es nicht eine viel günstigere Lösung gäbe, einem allfälligen «Hochwasser» entgegenzuhalten. Gemäss Gefahrenkarte des Kantons Bern gibt es ohnehin nur im Gebiet Birkenweg eine kleine Gefährdung durch den Lötschenbach. Und auch der Überlauf von Bachwasser bei Starkregen in die Kanalisation wäre bestimmt anders zu lösen (Versickerungsanlage etc.).
Fazit: Das Kosten/Nutzen-Verhältnis dieses Projekts steht in einem solchen Missverhältnis, dass die EVP dies nicht verantworten kann.
Der Vorstand