Polizeien, Bibliotheken, Motionen (unechte)

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Polizeien, Bibliotheken, Motionen (unechte)

Vernunft siegt

Von den Polizeien: Nach dem klaren Ja zur Einheitspolizei des Berner Stimmvolks folgt jetzt die Bestätigung im GGR ebenso deutlich. Nach den StadtpolizistenInnen werden jetzt auch die Gemeindepolizeien von Zolli & Buchsi ins Corps der kantonalen Einheitspolizei gezügelt. Stichworte dazu: Vereinheitlichen, vereinfachen, effizienter werden - eine Polizei, eine unité de doctrine - eine Uniform. Das macht Sinn, wenn damit die öffentliche Sicherheit wirksam sichergestellt wird. Stimmt auch Buchsi dem Ressourcenvertrag zu, wird ab 1.1.2010 je eine Polizeikraft vollzeitlich je Gemeinde im Dienste der Sicherheit unterwegs sein. Für Zollikofen bedeutet dies einen jährlichen Personal- und Sachaufwand abzgl. Busseneinnahmen von 117000 Franken. Geleistet wird nach vorgängig bestelltem Leistungskatalog, die Kontrolle des ruhenden Verkehrs wird wohl wieder an Private abgetreten. Die Einheitspolizei steht nun in der Pflicht: Sie muss den Nachweis erbringen - mit zwei Leuten weniger, die Sicherheitsbedürfnisse für rund 20’000 BürgerInnen gleichgut zu befriedigen wie vorher. Die EVP stimmt zu, weil der Vertrag nichts in Stein meisselt und Nachbesserungen zulässt, falls die Sicherheitssituation dies erfordern sollte.

 

Via Bibliotheken: Kurz, die Schulbibliothek Türmli leistet Gutes, auch deren Leiter - seit Jahren. Aber die Gründe für die Rückweisung des Geschäfts an den Absender (GR) sind stichhaltig. Weil es nicht in erster Linie um die Erhöhung eines Stundenlohnansatzes geht. Sondern darum, wie viel Schulbibliothek (Qualität & Quantität) nebst dem Zugang zur weltweit grössten Internet-Bibliothek (sprechstundenfrei) noch sinnvoll ist. Heute wo Bümpliz mit Tokio innert Sekunden miteinander verkabelt ist, dürfen solche Fragen gestellt werden. Wir haben den Rückweisungsantrag von SVP/CVP/GFL unterstützt - und erwarten einen besseren Vorschlag. Dabei sollen die veränderten (Oberstufen-) Bedürfnisse berücksichtigt und Zusammenlegungsfragen diskutiert werden.

 

Zu den unechten Motionen: Zunächst etwas Hilfestellung.  Art. 49 Gemeindeverfassung: "Jedes Mitglied des GGR kann mit einer Motion das Begehren stellen, dass der Gemeinderat dem GGR ein bestimmtes Geschäft aus dem Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigten oder des GGR unterbreitet." Zum Problem: In der Vergangenheit wurden wiederholt Motionen eingereicht, die weder im Zuständigkeitsbereich der Stimmberechtigen noch des GGR lagen. Beispiele: Standortfragen von Mobilfunkantennen; interregionale ÖV- Leistungs- und Fahrplanbegehren, u.a.m. Das führt immer wieder zu unnötigen Debatten. Hier soll jetzt der Riegel geschoben werden. Wir haben der (echten) Motion von Hanspeter Baumann (SVP) zugestimmt und werden uns dafür einsetzen, dass das Ratsbüro künftig abschliessend über den Echtheitsgrad von Motionen entscheidet.

Roland Stucki