Stellungnahme der EVP zu den Entlastungsmassnahmen

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Stellungnahme der EVP zu den Entlastungsmassnahmen

Entlastungsmassnahmen 2016; Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rats; Gesetzesänderungen

Die EVP ist nicht erfreut über die nochmalige Aufbereitung mehrerer  Massnahmen, über die das Volk schon in einem Gesamtpaket anfangs 2015 abgestimmt hat. Mit der Anhörung hat sie sich trotzdem konstruktiv auseinandergesetzt.                         

Die EVP ist aus folgenden Gründen noch einmal bereit, über diverse Massnahmen zu diskutieren, welche die Regierung trotz Entscheid des Volkes erneut vorlegt: Erstens wurden die Massnahmen dem Volk in einem Paket vorgelegt. Über die Einzelmassnahmen konnte das Volk nicht entscheiden. Zweitens denkt die EVP, dass einige dieser Massnahmen aufgrund der finanziellen Situation sinnvoller umzusetzen sind, als andere, die schwerwiegendere Folgen hätten.

 

Massnahmen wie die „Optimierung des Case Managements für Lehrerpersonen“, die „Einführung der Kostenbeteiligung Freifach Instrumentalunterricht an den Mittelschulen“ oder die „Festlegung der Mindestschülerzahl je Primarschule“ sind für die EVP plausibel und begründbar. Hingegen bleiben bei weiteren Massnahmen einige Fragen unbeantwortet. Zum Beispiel sind die Auswirkungen der „Reorganisation Schulaufsicht“ zu wenig geklärt dargelegt. Auch hat die EVP einerseits Verständnis für die Abschaffung des Berufswahljahres aufgrund der sinkenden Schülerzahlen. Bei einer Abschaffung fehlt aber eine Alternative zum 9. Schuljahr für Schülerinnen und Schüler, die eine Schulmüdigkeit aufzeigen. Diese können sich bei Verbleib in der Regelklasse im Schulbetrieb querstellen, sind in einem anderen Gefäss besser aufgehoben und weniger störend gegenüber ihren Mitschülern. Die Berufswahlschule ist diesbezüglich eine gute Ergänzung. Dieser Aspekt ist bei einer Abschaffung nicht berücksichtig worden. Diesbezüglich verlangen wir weitere Ideen.

 

Für die EVP war absehbar, dass die Limitierung des Pendlerabzuges eine Frage der Zeit ist und unterstützt somit diese Massnahme. Sie erachtet zusätzlich den beschränkten Pendlerabzug von CHF 6‘000.- als ein Steuerungselement mit ökologischer Komponente in der Raumplanung, aber auch für die Bewältigung der begrenzten Möglichkeiten beim Verkehr (Staus, überfüllte Züge). Die Beschränkung des Pendlerabzuges ist eine Annäherung an die Bundeslösung und bedeutet für einen grossen Teil der Aargauer Bevölkerung kaum eine Veränderung beim steuerbaren Einkommen.

Aarau, 26. November 2015