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Steuerausfälle in dieser Höhe inakzeptabel

Die EVP-Nationalrätinnen Marianne Streiff und Maja Ingold akzeptieren die Milliardenausfälle der Unternehmenssteuerreform II nicht. Sie werden in der ausserordentlichen Session von morgen Dienstag jene Vorschläge unterstützen, welche die rückwirkende Anwendung des Gesetzes aufheben wollen. Der Bundesrat muss die Umsetzung der Reform solange sistieren, bis das Parlament die offenen Fragen geklärt hat.

Die Unternehmenssteuerreform II war von Anfang an eine Mogelpackung. Kern der Vorlage ist die Reduktion der Dividendenbesteuerung auf 60%, sofern ein Aktionär mindestens 10 Prozent der Aktien besitzt. Das entlastet aber nicht die Steuerrechnung der Unternehmen, sondern wirkt sich bloss auf die Steuerrechnung der Grossaktionäre aus. Die Privilegierung einer bestimmten Aktionärskategorie dürfte überdies gegen die Verfassung und den Grundsatz der rechtlichen Gleichbehandlung verstossen. Soweit die Einschätzung der EVP vor der Abstimmung vom Februar 2008. Die EVP hat das Referendum unterstützt und die Nein-Parole beschlossen. Dies auch mit dem Argument, dass zuerst die Familien entlastet werden müssen und mit der USR II inakzeptable Ausfälle resultieren könnten.

 

Und genau dies ist nun passiert. Die Vorlage enthielt nämlich doch noch eine namhafte Steuerentlastung für gewisse grosse Unternehmen, versteckt in einer technischen Bestimmung, welche ausser von den Zürcher Steueranwälten und einigen Spezialisten in der Finanzverwaltung von niemandem verstanden worden ist. Man hat sich auf die Zusicherung des Bundesrates verlassen, die Vorlage verursache bloss Steuerausfälle von einigen Millionen Franken. Nun gehen sie in die Milliarden. Man stelle sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf vor, sie würde sich beim Budget um einen Faktor zwei- bis sechshundert verschätzen! Entsprechend unverständlich, dass sie nun untätig bleiben will. Ob diese Ausfälle vom Finanzdepartement und dem Bundesrat seinerzeit unterschätzt oder schlicht unterschlagen worden sind, muss die Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission zeigen.

 

Für die EVP ist unbestritten, dass das Volk der Vorlage nie und nimmer zugestimmt hätte, wäre das wahre Ausmass der Steuerausfälle damals schon bekannt gewesen. Das Ja zur Vorlage erfolgte mit bloss rund 20‘000 Stimmen (50.5% Ja, 49.5% Nein) schon so äusserst knapp. Es ist daher nicht nur legitim, sondern geradezu zwingend, die rückwirkende Anwendbarkeit des Gesetzes sofort aufzuheben, wie es in der aus-serordentlichen Session von morgen Dienstag gefordert wird. Die EVP wird entsprechenden Vorschlägen zustimmen. Sie fordert zudem den Bundesrat dazu auf, die Umsetzung der Gesetze solange zu sistieren, bis das Parlament die offenen Fragen geklärt hat.

 

Bern, den 11. April 2011/nh