Unfallversicherung sanft und sozialverträglich anpassen

News

Unfallversicherung sanft und sozialverträglich anpassen

Die EVP-Nationalrätinnen unterstützen eine sozialverträgliche Revision des Unfallversicherungsgesetzes. In einigen Punkten werden Marianne Streiff (EVP, BE) und Maja Ingold (EVP, ZH) jeweils mit der Minderheit und übereinstimmend mit dem Bundesrat stimmen – differenziert und lösungsorientiert, wie man es sich von der EVP gewohnt ist.

Das Unfallversicherungsgesetz wurde 1984 eingeführt und hat sich grundsätzlich bewährt. Anlässlich der ersten Totalrevision, welche der Nationalrat morgen Mittwochnachmittag beraten wird – nach den Bundesratswahlen hoffentlich noch mit einigermassen kühlem Kopf – können die Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigt und das Gesetz in verschiedenen Punkten angepasst werden.

 

Damit die Vorlage sozialverträglich revidiert werden kann, werden die Nationalrätinnen der EVP bei einigen Punkten jeweils mit der Minderheit stimmen. So sehen Maja Ingold (EVP, ZH) und Marianne Streiff (EVP, BE) keinen Anlass, in Artikel 15 von der Haltung des Bundesrates abzuweichen und werden so stimmen, dass weiterhin zwischen 90 und 95% der Versicherten zum vollen Lohn unfallversichert sind. Auch den Mindestinvaliditätsgrad für den Erhalt einer Rente wollen die EVP-Nationalrätinnen wie bis anhin und übereinstimmend mit dem Bundesrat, aber entgegen der Mehrheit der Kommission bei 10% belassen und nicht auf 20% erhöhen. Erst recht keine Gnade findet das Ansinnen, diese Schwelle bei objektiv nicht klar fassbaren Krankheiten sogar auf 40% anzusetzen.

 

Hingegen kann bei Versicherten, die gegen Ende ihrer beruflichen Laufbahn einen Unfall erleiden, eine erhebliche Überversicherung entstehen. Deshalb befürworten Streiff und Ingold die Mehrheit, welche die Rente für jedes Jahr, das der Versicherte zum Unfallzeitpunkt älter war als 25 Jahre um 2.5 Prozentpunkte streichen will und zwar, falls nötig, auch über die Hälfte hinaus. „Wenn zusammen mit den Leistungen der Pensionskasse ein Renteneinkommen erzielt werden könnte, das deutlich über dem Lohneinkommen vor dem Unfall liegen würde, muss die IV-Rente entsprechend gekürzt werden. Das wäre sonst ungerecht gegenüber anderen IV-Bezügerinnen und -Bezügern, denen gemäss den aktuellen Revisionsplänen der IV empfindliche Renteneinbussen drohen“, erklärt Nationalrätin Maja Ingold ihre Position.

 

Bezüglich der Zuständigkeit und Organisation der SUVA lehnen es die EVP-Nationalrätinnen ab, dass die SUVA Experimente mit Zusatzversicherungen eingehen kann. Schliesslich sieht die EVP übereinstimmend mit dem Bundesrat keine Notwendigkeit dafür, weshalb der heutige Verwaltungsrat nach seiner Umwandlung in einen Aufsichtsrat immer noch 40 Mitglieder aufweisen sollte: 25 Sitze genügen.

 

Bern, den 21. September 2010/nh