Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Sportförderverordnung

News

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Sportförderverordnung

Vernehmlassungsantwort der *jevp zur Teilrevision Sportförderverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und – projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport».

An:
Bundesrat Guy Parmelin
Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision Sportförderverordnung, Verordnung des VBS über die Sportförderungsprogramme und – projekte, Verordnung des BASPO über «Jugend und Sport»

Sehr geehrter Herr Bundesrat

Wir wollen, dass die christlichen Verbände weiterhin Teil von J+S bleiben können. Wir sind sehr dankbar, dass Sie die Diskussion suchen und dass bereits eine mögliche Lösung auf dem Tisch ist. Wir hoffen, dass die Gründung von Ortsvereinen und des Dachverbands schnell genug gehen kann, dass wir auch 2018 unser SoLa mit J+S durchführen können. Wir bitten Sie jedoch darum, uns auch bei der Suche nach einer allfällig nötigen Übergangslösung zu helfen.

Wir fordern, dass die Anpassung der Sportförderungsverordnung (SpoFöV) Art. 12 Abs. 2bis ohne Ersatz gestrichen wird.

Die Herstellung eines Bezuges der SpoFöV und dem Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG. SR 446.1) ist nicht zwingend und schwer begründbar. Zudem ist sie unzulässig, da damit das Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs. 2 BV) verletzt wird. Die Unterstützung darf nicht wegen der religiösen Ausrichtung von Organisationen verweigert werden. Die sportliche Betätigung ist unabhängig von der politischen oder religiösen Ausrichtung von Gruppierungen.

Wie die langjährige problemlose Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Jugendverbänden und J+S zeigte, kommt eine kohärente Jugendförderpolitik auch ohne solche konstruierten Verknüpfungen aus. Art. 50 Abs. 4 (VSpoFöP) kann so abgeändert werden, dass das BASPO die Kaderausbildungen auch direkt finanziell entschädigen kann. Die Glaubensvermittlung steht in keinem Widerspruch zur gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gerade weil die betroffenen Verbände christlich motiviert sind, fördern sie das Wohl von Kindern und Jugendlichen ganzheitlich.

Ich als Verfasserin leite seit mehreren Jahren Jungschar und mache dieses Jahr die Ausbildung zur J+S-Leiterin. Im ersten Teil dieser Ausbildung des BESJ habe ich bereits viel gelernt, und möchte dieses Wissen gerne auch praktisch in J+S Lagern umsetzen. Unsere Sommerlager wurden solange ich mich zurückerinnern kann unter dem uns sehr wichtigen Label des J+S durchgeführt, wir schätzten die Kurse und die Unterstützung, sowohl finanziell als auch das uns zur Verfügung gestellte Material.

Die Jungschar ist seit über zehn Jahren ein zentraler Teil meines Lebens. Als Teilnehmerin habe ich mich als sehr schüchternes Kind dank der Jungschar sehr stark öffnen können, ich konnte dort einfach mich selbst sein. Ich lernte, in Teams zusammenzuarbeiten, dass gewinnen nicht alles ist und wie man auch im Schnee ein Feuer machen kann. Als Leiterin lerne ich weiter: Ich stehe viel sicherer vor einer Gruppe Menschen, ich bin geübt darin, mit Stresssituationen umzugehen und ich weiss, wie ein Team funktionieren muss. Jungschar ist viel mehr, als Geschichten aus der Bibel hören. Sie ist am Lagerfeuer plaudern, Seilbahnen bauen, bei Geländespielen Vollgas geben, hinfallen und aufstehen, auch bei Regen im Matsch in Zelten schlafen, und nach dem Lager zuhause die wohlverdiente Dusche geniessen.

Wir fände es extrem schade, wenn Andere nicht mehr von der Jungschar profitieren können, wie viele von uns es konnten und bitten Sie deshalb, den erwähnten Art. 12 Abs. 2bis SpoFöV ersatzlos zu streichen. Wenn Sie sich persönlich davon überzeugen möchten, dass diese Tätigkeit wichtig ist, lade ich Sie herzlich ein, bei unserem J+S SoLa im Juli zum Thema Helden vorbeizuschauen. Meine E-Mail Adresse haben Sie ja.

Freundliche Grüsse
Leandra Gafner
Vorstandsmitglied *jevp Schweiz
Jungscharleiterin BESJ
leandra.gafner@jevp.ch
077 428 99 11