Willfährige Schweizer Behörden

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Willfährige Schweizer Behörden

Niklaus Hari, Leiter Kommunikation, zur illegalen Auslieferung von Kundendaten durch die FINMA.

Halten wir fest: die UBS hat in den USA illegal geschäftet. Die US-Justiz erhöht den Druck kontinuierlich und macht deutlich: die UBS muss Kundendaten liefern. Andernfalls hat sie in den USA ein Strafverfahren am Hals und würde jedes Vertrauen verlieren, das ihr – von der Finanzkrise in ihren Grundfesten erschüttert – noch geblieben ist.

 

Doch die UBS mag ihre schlecht beratenen Kunden nicht von sich aus verraten. Lieber bestellt sie bei den Schweizer Behörden eine massgeschneiderte Verfügung. So kann sie sich bequem hinter der Weisung aus Bern verstecken. Die Finanzmarktaufsicht nimmt den „Schwarzen Peter“ bereitwillig auf sich. Damit gerät nicht nur die UBS an den Pranger, sondern auch die Schweizer Rechtssicherheit wird in Frage gestellt.

 

Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Herausgabe der Kundendaten in der Nacht- und Nebelaktion widerrechtlich war. Was soll‘s, mögen sich manche denken. Was gut ist für die UBS, ist auch gut für die Schweiz. Wirklich?

 

„Too big to fail“ - zu gross um scheitern zu können - hat das Hochrisikocasino von Ospel, Kurer & Konsorten ein ganzes Land in Geiselhaft genommen. Das darf sich nicht wiederholen. Ich will deshalb Steuern auf als Hebel eingesetztem Fremdkapital, dickere Eigenkapitaldecken und Testamente für kollabierende Banken. Und eine PUK, welche die Willfährigkeit  von Bundesrat und Finanzmarktaufsicht aufdeckt.

 

Niklaus Hari, Leiter Kommunikation