Zivildienst: der Tatbeweis genügt!

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Zivildienst: der Tatbeweis genügt!

Die EVP ist erleichtert, dass die Wiedereinführung der Gewissensprüfung vom Tisch ist. Sie kann sich gewisse Korrekturen vorstellen, welche die Attraktivität des Zivildienstes gegenüber dem Militär anpassen. Grundsätzlich haben jedoch Armee und Zivildienst problemlos nebeneinander Platz. Grund zur Besorgnis sind vielmehr jene jungen Männer, die auf dem blauen Weg wegkommen.

Der Nationalrat hat heute Mittwoch zwei parlamentarische Initiativen zum Zivildienst behandelt. Die eine wollte die Gewissensprüfung wieder einführen, die andere die „Schlupflöcher von Gesuchstellern ohne Gewissenskonflikt“ möglichst rasch und effizient stopfen. Die EVP ist erleichtert, dass der Nationalrat die parlamentarische Initiative Hurter mit 84 zu 74 Stimmen abgelehnt hat und damit die Wiedereinführung der Gewissensprüfung für das Parlament nicht mehr in Frage kommt.

 

EVP-Präsident Heiner Studer, auf dessen Motion hin die Gewissensprüfung abgeschafft worden ist, kann aufgrund der hohen Zahlen von Zivildienstleistenden gewisse Bedenken nachvollziehen. „Ich finde es richtig, dass auf dem Verordnungsweg einige Punkte bereits geklärt worden sind und andere noch geklärt werden. Man soll sich beispielsweise nicht aus einer Laune und aus einem laufenden Militärdienst heraus ohne Wartefrist  beim Zivildienst melden können. Das ist bereits korrigiert“, erklärt Studer. Er sei nun aber erleichtert, „dass der Verzicht auf die Gewissensprüfung nur von einer Minderheit in Frage gestellt worden ist.“ Schliesslich habe die Zahl der Zivildienstwilligen im laufenden Jahr markant abgenommen. „In unserem Land haben die Armee und der Zivildienst ihren Platz. Sorgen müssen diejenigen bereiten, welche auf dem sogenannten „blauen Weg“ wegkommen, nicht junge Leute, welche bereit sind, einen um die Hälfte längeren Zivildienst anstelle des Militärdienstes zu leisten“, meint Heiner Studer, der auch den neu gegründeten Dachverband der Zivildienstverbände CIVIVA präsidiert.

 

„Die Wiedereinführung der Gewissensprüfung kommt für mich nicht in Frage“, hält auch EVP-Nationalrätin Marianne Streiff (BE) fest: „Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass nur Zivildienst leisten darf, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Für den Nachweis von Gewissensnöten reicht der Tatbeweis des anderthalbfachen Zivildienstes aber bei weitem aus.“ Einen gewissen Korrekturbedarf gebe es schon: „Ich kann mir vorstellen, dass beispielsweise die Spesenregelung des Zivildienstes etwas zu grosszügig ausgefallen ist und einen zu starken Anreiz für den Zivildienst darstellt. Wenn Dienstpflichtige aus finanziellen Gründen Zivildienst statt Militär leisten, ist auch den Einsatzbetrieben nicht geholfen. Die besten Leute sind für sie immer noch jene, welche aus ideeller Überzeugung Zivildienst leisten und entsprechend motiviert sind.“ Es gehe nicht darum, die Zivildienstleistenden zu vergraulen, sondern zu einem ausgewogenen Gleichgewicht zwischen Militär und Zivildienst zu kommen. Ob man diese Korrekturen auf dem Ver­ordungsweg oder auf Gesetzesebene angehe, sei letztlich gar nicht so entscheidend: „Wichtig ist einfach, dass wir eine gründliche Evaluation vornehmen und den Zivildienst so justieren, dass letztlich Militär und Zivildienst genügend und die am besten geeigneten jungen Männer und Frauen rekrutieren können.“

 

Bern, den 2. Dezember 2010/nh